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Ratgeber: Schutz vor gefährlichen Weichmachern

Was sind die wichtigsten gesetzlichen Regelungen bezüglich der Verwendung von Weichmachern?

Es sollte deutlich geworden sein, dass Weichmacher gesundheitsschädlich sein können. Solche Weichmachungsmittel fanden und finden sich noch immer in diversen Produkten, Die Verwendung von einigen Weichmachern wurde - zumindest für bestimmte Anwendungszwecke - nicht umsonst gesetzlich verboten oder reglementiert. Besonders gefährlich erweist sich laut (Tier-)Versuchen die Stoffgruppe der Phthalate und hier besonders DEHP, DBP, BBP und DIBP. Mittlerweile ist es aber möglich, besonders schädliche Weichmacher durch andere zu ersetzen, die als weniger gefährlich oder sogar unschädlich gelten. Das scheint die Majorität der Industrie auch zu tun. Allerdings zeigen aktuelle Produkttests, dass sich im Handel immer noch Artikel finden, die bedenkliche oder sogar verbotene Weichmacher enthalten. Häufig - aber längst nicht ausschließlich - handelt es sich hierbei um Waren, die zumindest teilweise aus Regionen stammen, in denen man nicht so stark bezüglich dieser Thematik sensibilisiert ist. Die chemische Machbarkeit für eine weitgehende Substituierung von bedenklichen Weichmachern ist also gegeben, es hapert derzeit vor allem an einer wirklich flächendeckenden Umsetzung. Hauptursache dafür dürften die höheren Kosten sein. Doch was kann man als Verbraucher tun? Weil schädliche Weichmacher in Spielsachen weder zu sehen, noch zu riechen sind, empfiehlt etwa das Landesuntersuchungsamt Rheinland Pfalz in seinem "Ratgeber Sicheres Spielzeug" auf die Kennzeichnung "PVC-frei" zu achten, weil - im Gegensatz zu PVC - viele andere Kunststoffe überhaupt keine Weichmacher benötigen.(85) Auch in anderen Bereichen kann man natürlich PVC meiden oder reduzieren, wird aber den vielfältig eingesetzten Weichmachern trotzdem nicht vollständig entkommen.

Fazit:

Verbraucher sollten im Zweifelsfall im Handel bezüglich schädlicher Inhaltsstoffe von Produkten nachfragen. Durch die Chemikalienverordnung REACH haben Kunden bezüglich solcher Stoffe nämlich inzwischen ein umfassendes Auskunftsrecht. Leider deutet eine unlängst vom BUND durchgeführte Untersuchung darauf hin, dass Kunden bisher nur unzureichend über Schadstoffe in Produkten informiert werden.(86) Am besten sollten sich Konsumenten deshalb bei den einschlägigen - und teilweise im Text bereits genannten - Portalen und Zeitschriften kundig machen.


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